Unverbindliche Empfehlungen für freiberufliche / selbständige Umweltberater/-innen des Bundesverbandes für Umweltberatung e.V.
Präambel Umweltberatung als professionelle Dienstleistung
Mit dem Umweltbewußtsein kam die Umweltberatung. Seit Mitte der achtziger Jahre hat sich das Dienstleistungsangebot Umweltberatung bei Bürgern/innen, Behörden und Betrieben zunehmend etabliert.
Umweltschutz braucht die Umweltberatung, um durch gezielte Motivation und präzise Information, über die Schaffung von Handlungsangeboten und durch Problemlösungs-strategien umweltgerechtes Verhalten zu verwirklichen.
Umweltberatung versteht sich als kompetenter Beratungs- und Kooperationspartner für vorsorgenden Umweltschutz.
Diese unverbindlichen Honorarempfehlungen für Umweltberatungs-Dienstleistungen stellen eine Orientierungsgrundlage für Auftraggeber/-innen und Auftragnehmer/-innen bei Vertragsverhandlungen dar.
Die Empfehlungen enthalten Informationen über marktübliche Vergütungen und Konditionen der Umweltberatung. Die hier veröffentlichten Honorarempfehlungen beruhen auf regelmäßigen Honorarumfragen, die der Bundesverband für Umweltberatung e.V. durchführt (Stand: Juli 1997).
Die Honorarempfehlungen im Rahmen dieser Empfehlungen wurden vom Bundeskartellamt als Mittelstandsempfehlung im Sinne von § 38 Abs. 2 Nr. 1 GWB am 13.06.1997 anerkannt.
Teil I
Allgemeine Bedingungen
§ 1 Leistungen
(1) Das Aufgabenfeld Umweltberatung umfaßt ein großes Spektrum an Beratungstätigkeiten von der persönlichen Beratung von Bürger/-innen, der Durchführung bzw. Mitwirkung an Planungs- und Konzeptentwicklung bis zur betrieblichen Umweltberatung im Rahmen von Öko-Audit-Prozessen.
§ 2 Vereinbarung von Leistungen
(1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung treffen.
§ 3 Zeithonorar
(1) Zeithonorare sind auf der Grundlage der Stundensätze durch Vorausschätzung des Zeitbedarfs als Fest- oder Höchstbetrag zu berechnen.
(2) Ist eine Vorausschätzung des Zeitbedarfs nicht möglich, so ist das Honorar nach dem nachgewiesenen Zeitaufwand auf der Grundlage von Stundensätzen zu berechnen.
§ 4 Nebenkosten
(1) Die bei der Ausführung des Auftrages entstehenden, erforderlichen Nebenkosten können neben den Honoraren berechnet werden.
(2) Die Vertragsparteien können bei Auftragserteilung schriftlich vereinbaren, daß sie ganz oder teilweise eine Erstattung ausschließen.
(3) Nebenkosten können pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden. Sie sind nach Einzelnachweis abzurechnen, sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung schriftlich vereinbart worden ist.
§ 5 Umsatzsteuer
(1) Der/die Auftragnehmer/in hat Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer, die auf sein nach dieser Honorarordnung berechnetes Honorar und die erforderlichen Nebenkosten entfallen.
§ 6 Zahlungen
(1) Das Honorar wird bei Ablieferung der Leistungen fällig.
(2) Bei umfangreicheren und in der Durchführung langfristigen Arbeiten (länger als ein Monat) können Abschlagszahlungen in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen gefordert werden.
Nebenkosten sind auf Nachweis fällig.
(3) Andere Zahlungsweisen können schriftlich vereinbart werden.
Teil II
Unverbindliche Verbandsempfehlung:
Vergütung von Umweltberatungs-Dienstleistungen
§ 7 Bemessung der Honorare
(1) Vergütungen für Vorträge und Moderation sind abhängig von der Zielgruppe, Art der Veranstaltung/Vortragsdauer und der Zahl der Teilnehmer/innen. Für Vorträge vor Bürgern/innen und umweltinteressierten Gruppen wird ein Honorar von 77€ - 130€ empfohlen. Für Vorträge vor Fachpublikum werden mit Honoraren zwischen 180€ -615€ empfohlen.
(2) Die marktüblichen Stundensätze für freiberufliche / selbständige Umweltberater/-innen belaufen sich derzeit auf:
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Gutachtertätigkeit
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67€ -130€
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Moderation/Mediation
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46€ - 130€
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Wissenschaftliche Tätigkeit
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45€ - 77€
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Technische Tätigkeiten
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35€ -52€
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Verwaltungsarbeiten/ Schreibarbeiten
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30€ - 40€
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(3) Die marktüblichen Stundensätze für Beratungsbüros belaufen sich derzeit auf:
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Projektleitung
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95€ - 130€
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Projektbearbeiter/in mit Koordinierungs- und Planungsfunktion
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77€ -130€
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Projektbearbeiter/in
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42€ - 95€
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Technische Tätigkeiten
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35€ - 52€
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Sachbearbeiter/in
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35€ - 52€
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(4) Für Umweltberatungs-Dienstleistungen, u.a. persönliche Beratung Konzepterstellung, Projektdurchführung, Recherchen, für Zielgruppen wie Bürger/innen, öffentliche Einrichtungen, Non-Profit-Organisationen wird empfohlen Tagessätze von 257€ - 615€ zu berechnen.
(5) Bei Umweltberatungs-Dienstleistungen für Unternehmen wird empfohlen, Tagessätze zwischen 360€ - 1025€, ggf. zuzügl. Sachgemeinkosten, zu berechnen.
(6) Die angegebenen Tages- und Stundensätze verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Fremd- und Zusatzkosten für Materialien.
(7) Umweltberater/innen mit geringer Berufserfahrung können einen Abschlag um bis zu 20 Prozent auf die empfohlenen Sätze vornehmen.
Umweltberater mit langjähriger Berufserfahrung können hingegen einen Aufschlag von 20% auf die empfohlenen Sätze vornehmen.
(8) Bei größeren Umweltberatungsleistungen können Pauschalhonorare vereinbart werden, die sich nach der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten richten. Bei Überschreiten des vereinbarten Zeitraumes, das nicht von der/dem Umweltberater/in zu verantworten ist, sind für die Dauer der Überschreitung Tagessätze zu zahlen.
Bonn, im Juli 1997
Bundesverband für Umweltberatung e.V.
Das Informationsfaltblatt zu den Honorarempfehlungen, mit zusätzlichen Angaben zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Hinweisen zur Berufshaftpflichtversicherung (überarbeitet im Mai 2003) gibt es beim Bundesverband für Umweltberatung e.V. für 5,- Euro inkl. Porto und Versand gegen Rechnung.